Ihren Katzen wird bei jedem Besuch mindestens eine halbe Stunde gewidmet. Falls ihre Katzen zeigen, dass sie mehr Zeit brauchen, werden sie diese auch erhalten!
Anfahrtsweg ab Rubigen bis 15 km
1 mal täglich 28.-
2 mal täglich 40.-
Anfahrtsweg ab Rubigen 15 bis 23 km
1 mal täglich 30.-
2 mal täglich 45.-
Zuschläge
Feiertagszuschlag 10.-/Tag an folgenden Feiertagen: 1. Januar; 2. Januar; Karfreitag; Ostersonntag; Ostermontag; Auffahrt; Pfingstmontag; 25. Dezember; 26. Dezember; 1. August
Zusätzliche Aufgaben im Haus wie Blumen giessen usw .15.-/Tag
Wichtiges:
Absagen müssen spätestens 2 Wochen vor Betreuungsbeginn erfolgen, damit entstandene Lücken neu aufgefüllt werden können. Kurzfristige Absagen werden wie folgt berechnet:
7-10 Tage vorher 1/4 des Gesamtpreises
4- 6 Tage vorher 1/2 des Gesamtpreises
1-3 Tage vorher wir der gesamte Preis in Rechnung gestellt
Während der ganzen Betreuungszeit muss genügend Futter und benötigte Medikamente zur Verfügung stehen. Ebenfalls müssen alle Materialien zum Reinigen der Katzentoiletten ausreichend vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall und es müssen Dinge besorgt werden, werden diese dem Katzenbesitzer rückwirkend in Rechnung gestellt.
Sollte während der Betreuungszeit ein Tierarztbesuch notwendig sein, werden die entstandenen Kosten dem Tierhalter ebenfalls in Rechnung gestellt.
Sollte der Aufwand der Katzenbetreuung mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, wird pro halbe Stunde ein Betrag von 10.- dazu gerechnet.
Nicht betreute Regionen, da der Anfahrtsweg zu lang ist :
Region Burgdorf/Oberburg/Hasle b.B
Region Meikirch/Kirchlindach/Frauenkappelen/Münchenbuchsee/Schönbühl/Moosseedorf
Region Linden/Eggiwil
Region Wattenwil/Rüeggisberg